Theo, ein 6-jähriger Tierexperte erzählt im Gespräch mit seinem Vater Spannendes und Wissenswertes aus der Tierwelt. Der edukative Kinderpodcast «Theo erzählt» bietet Tierwissen von Kind zu Kind, in Folgen zu 5 Minuten. Seit September 2022 erzählt Theo auch auf Hochdeutsch.
Theos Eltern, selbst Pädagogen bieten ergänzend dazu das Weiterbildungsangebot «Podcast macht Schule» für Schulteams und Lehrpersonen an. Das gleichnamige Lehrmittel ist eine praxisnahe Wegleitung für die Umsetzung von Podcasting im Unterricht.
Keine
Keine
Schweizer Recht
Schweiz, St. Gallen
E-Book (kostenpflichtig) mit zyklenspezifischen Handouts und Begleitmaterial
Weiterbildungsangebot „Podcast macht Schule“
Deutsch
400'000 Downloads, Streams und Wiedergaben seit März 2020
Aktualisiert am 22.05.2024
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Beurteilung der Leistung und des Verhaltens schriftlich festhalten. Erfassen von Zielvereinbarungen und Förderungsmassnahmen für die kommende Periode.
Stundenpläne berücksichtigen die Verfügbarkeit der jeweiligen Räume (beispielsweise Fachräume wie Turnhalle, Musiksaal, Chemiesaal etc.).
Externe Stundenpläne können über Schnittstellen z B. zu GP-Untis, daVinci oder MacStupas in die Anwendung eingebunden werden
Räume (z. B. wie Fachräume, Computerräume etc.) und Inventar (z. B. Medienwagen, Beamer etc.) können erfasst und verwaltet werden.
Räume (z.B. Fachräume, Computerräume etc.) und Inventar (z.B. Medienwagen, Beamer etc.) können reserviert werden.
Eine automatische PDF-Generierung von offiziellen Zeugnissen des jeweiligen Kantons ist möglich.
Die Absenz kann durch die Lernende, den Lernenden selbst eingetragen werden.
Die Absenz wird von der Lehrperson eingetragen.
Eltern können Absenzen direkt erfassen und visieren.
Jokertage sind Absenztage, für welche kein Grund angegeben und kein Gesuch vorgängig gestellt werden muss.
Eine Rechnung über erfolgte Lieferungen und/oder Leistungen kann erstellt werden.
Verwaltung des Jahresbudgets und selbstdefinierter Konten ist möglich.
Dateien können abgelegt, in einer persönlichen Ordnerstruktur verwaltet und mit Zugriffsrechten versehen werden.
Standard-Berichte und individuell konfigurierbare Übersichten (z.B. pro Klasse oder pro Lernende/Lernenden) lassen sich erstellen (z.B. Absenzen).
Export von Dokumenten in gängige Formate (z. B. XLSX, CVS, PDF).
Die Bildungsstatistik (BISTA) erfasst Daten von Lernenden und Klassen der einzelnen Schulen gemäss Vorgaben des Bundesamt für Statistik (BfS).
Vorlagen von Lehrplänen (z.B. Lehrplan 21, Plan d'études romand, Lehrpläne von Berufsfachschulen) und Kompetenzrastern lassen sich zum Beispiel als CSV-Datei importieren.
Es können spezifische Kalender für Klassen, Gruppe, Lehrpersonen, Lernende etc. erstellt werden.
Kalender können für andere Personen freigegeben werden.
Der Kalender kann in gängige Kalenderformate wie Outlook, Google Kalender oder iCal exportiert werden.
Der Kalender kann mit gängigen Kalender-Applikationen synchronisiert werden.
Gängige Formate wie PDF, Textverarbeitungs-Formate (DOCX, ODT, TXT), Tabellenkalkulations-Formate
(XLSX, CSV) sowie Präsentations-Formate (PPTX, KEY) können integriert werden.
Erstellte Unterlagen können offline (z.B. PDF, Ausdruck) bereitgestellt werden.
Webbasierte Inhalte, wie z.B. einzelne Websiten via HTML, YouTube und Vimeo, können eingebettet werden.
Für die Integration und Anbindung externer Anwendungen, siehe auch: Systemadministration & Technik > Integration externer Systeme.
Bei der zufälligen Einteilung in Gruppen werden Vorgaben berücksichtigt wie Stärken der Lernenden, Geschlecht
etc.
Das Erfassen von Anweisungen und Aufgaben sowie die Freigabe an Klassen und Gruppen ist möglich.
Bei der Anordnungsfrage müssen Begriffe in eine Reihenfolge gebracht werden.
Die Formelfrage bietet die Möglichkeit, dass jede/r Lernende bei der Bearbeitung der gleichen Aufgabenstellung unterschiedliche Werte erhält. Dies führt dazu, dass unterschiedliche Ergebnisse korrekt sind.
Freitext-Fragen können verwenden werden, wenn eine Antwort frei formuliert werden soll.
Dieser Fragetyp unterscheidet sich vom Fragetyp Lückentext dadurch, dass die Lücken über eine vorgegebene Auswahl gefüllt werden müssen.
Bei einer Multiple-Choice-Frage können aus mehreren Antwortoptionen mehrere richtige Antworten ausgewählt werden.
Mithilfe der numerischen Frage kann ein Zahlenwert erfragt werden. Dabei kann vorher eine Ober- und eine Untergrenze für als richtig zu erachtende Werte festgelegt werden.
Bei einer Single-Choice-Frage kann aus mehreren Antwortoptionen genau eine richtige Antwort ausgewählt werden.
Eine Reihe von Fragen ist jeweils die richtige Antwort zuzuordnen.
Ein E-Portfolio besteht aus digitalen Sammelmappen, mit denen Lernende ihre Lernprozesse dokumentieren, reflektieren und/oder präsentieren. Ein E-Portfolio impliziert damit ein Lerntagebuch.
Lernende können sich selbstständig für einen Test (mit oder ohne Einschreibeschlüssel) einschreiben.
Nach Ablauf der festgelegten Dauer werden die bisherigen Antworten automatisch eingereicht, wenn der Test nicht bereits abgeschlossen und eingereicht wurde.
Nach Ablauf der festgelegten Dauer kann die Beantwortung der Fragen fortgesetzt, der Test abgeschlossen und anschliessend eingereicht werden.
Die Resultate eines Tests können an eine andere Anwendung (z.B. Notenverwaltung) übertragen werden.
Zum Öffnen eines Tests muss ein Kennwort eingegeben werden.
Die Nutzung von einzelnen oder allen vorhandenen Anwendungen (z.B. Browser, Grafikrechner etc.) während des Tests kann eingeschränkt werden.
Im Kiosk-Modus ist die Nutzung des Geräts auf die Testumgebung beschränkt. Die Lernenden können so z.B. das Programm nicht beenden, bestimmte Aktionen nicht durchführen etc.
Bei einer Fehlfunktion o.ä. kann der Kiosk-Modus verlassen werden durch Eingabe eines zuvor definierten Passworts.
Massnahmen zur Fernbeaufsichtigung und zum Schutz vor Betrug wie z.B. Video- und Audioaufzeichnung der Aktivitäten während des Tests.
Vorlagen für Multiple Choice-Fragen, Tabellen, Diagramme etc. stehen zur Verfügung und können individualisiert werden.
Die Aufgabentexte lassen sich individuell formatieren mit Farbe, Schriftgrösse etc.
Eine oder mehrere Drittanwendungen (z.B. Grafikrechner) können in eine Aufgabe eingebunden werden und stehen anschliessend bei der Beantwortung des Tests zur Verfügung.
Das Generieren eines druckbaren Aufgabenblattes erlaubt es bei Bedarf zwischen Online- und Papier-Test wechseln zu können.
Zu jeder Aufgabe kann eine Musterlösung eingegeben werden. Diese wird z.B. bei der automatischen Korrektur und dem Generieren des Lösungsblatts verwendet.
Bei dieser Aufgabenart können Textbausteine oder Grafikelemente per Drag & Drop an vordefinierte Stellen einer Illustration gezogen und positioniert werden. So können z.B. Beschreibungen von Schaubildern abgefragt werden.
Bei dieser Aufgabenart können Wörter in einen Lückentext gezogen und positioniert werden.
QTI ist ein standardisiertes Datenformat, das es ermöglicht, Fragen in verschiedenen Tests zu verwenden und sie auch in anderen Testumgebungen einzusetzen, welche das IMS-QTI-Format ebenfalls unterstützen. Weitere Informationen: IMS Global Learning Consortium
QTI ist ein standardisiertes Datenformat, das es ermöglicht, Fragen in verschiedenen Tests zu verwenden und sie auch in anderen Testumgebungen einzusetzen, welche das IMS-QTI-Format ebenfalls unterstützen. Weitere Informationen: IMS Global Learning Consortium
Der Test kann nur in einer vorgängig festgelegten Reihenfolge der Aufgaben beantwortet werden.
Beim Wechsel von einer Aufgabe zur nächsten wird die eingegebene Antwort vom System direkt automatisch ausgewertet. Eine nachträgliche Bearbeitung der Antwort ist nicht möglich.
Nach dem Bearbeiten des Tests können die eigenen Antworten vor dem Einreichen nochmals durchgesehen werden.
Eine individuelle Skala mit Grenze für das Bestehen kann hinterlegt werden, anhand derer später automatisch bewertet wird.
Im manuellen Korrekturprozess können Anmerkungen handschriftlich per Stifteingabe erfolgen.
Im manuellen Korrekturprozess bleibt der Name des/der jeweiligen Lernenden verborgen.
In der Schweiz wird ein Notensystem von 1 bis 6 angewandt, wobei die Note 6 die beste Note und die Note 1 die schlechteste Note ist. Die Note 4 ist die Mindestnote und wird als «genügend» bezeichnet. Alle Noten unter der Note 4 sind als ungenügend zu bezeichnen.
Benachrichtigungen bezeichnen automatische Mitteilungen in einer Anwendung.
Der Begriff «Communities» bezeichnet virtuelle Gemeinschaften, die sich im Internet formieren. Sie bilden sich in der Regel themenspezifisch, das heisst über gemeinsame Arbeitsinhalte oder Interessen.
Ein Mailserver kann E-Mails entgegennehmen, weiterleiten, bereithalten und senden.
In einer Mailingliste werden beliebig viele E-Mail-Adressen zusammengefasst. Dies ermöglicht das Versenden von einer Nachricht an mehrere Empfängerinnen und Empfänger.
Nachrichten können innerhalb der Anwendung an einzelne Personen oder an Gruppen versendet werden.
Newsgroups sind Internetforen, in denen zu einem vorgegebenenThemenbereich Textbeiträge ausgetauscht werden.
Ein Pinboard ist ein Ort, wo Informationen erfasst und bekanntgegeben werden im Sinne eines virtuellen schwarzen Brettes.
Die Erstellung von einfachen Webseiten (z.B. für die Klasse und für Projekte) ist möglich.
Der Webauftritt besteht aus einem eigenständigen Design (z.B. mit Schullogo etc.) und vielen, unterschiedlich strukturierten Webseiten mit eigenständiger Navigation (z.B. Seiten mit Kalender, Terminen und Veranstaltungen, Schulporträt, Fotoalben, Bereich für Dokumenten-Download etc.).
Unter Hosting versteht man das Speichern von Webseiten auf einem über das Internet erreichbaren Server. Der Webhoster (Provider) stellt oft eine Domain und Speicherplatz kostenpflichtig zur Verfügung.
Dokumente können gemeinsam und synchron bearbeitet werden.
Application Sharing ermöglicht es zwei oder mehreren Nutzenden, in Echtzeit – vom jeweiligen Computer aus – gleichzeitig auf eine freigegebene Anwendung zuzugreifen.
Als Shared Workspace wird ein gemeinsamer Arbeitsbereich im Intranet oder Internet bezeichnet, wie er für das E-Learning oder die verteilte Gruppenarbeit typisch ist.
Der Begriff «Social Bookmarking» bezeichnet das Anlegen von Lesezeichen im Internet. Auf diese Weise können Lesezeichen einer breiten Gemeinschaft von Nutzenden zur Verfügung gestellt oder mit einer Gruppe gemeinschaftlich bearbeitet und verwaltet werden.
Das Whiteboard ermöglicht die gemeinsame, synchrone Erstellung von Tafelbildern oder Mind-Maps. Der Inhalt der Beiträge erscheint synchron auf allen vernetzten Bildschirmen.
Übertragung des Bildschirminhalts eines Computers an einen oder mehrere andere Computer in Echtzeit.
Der Serverstandort ist der geografische Ort, wo die Daten gespeichert bzw. sich der Server befindet.
Jeder Kanton regelt den Datenschutz in einem eigenen Gesetz. Die Anwendung wurde in mind. einem Kanton auf die geltenden Datenschutzrichtlinien geprüft.
Das schweizerische Datenschutzgesetz gewährleistet den Schutz der Privatsphäre für Datenbearbeitungen,
die von Personen in der Schweiz vorgenommen werden. Wenn aber Daten ins Ausland
übermittelt werden sollen, ist die Übermittlung unter Umständen nur nach Abschluss eines speziellen Vertrages erlaubt, in bestimmte Länder (s. Staatenliste unter edoeb.admin.ch) aber ist sie weitgehend problemlos. Mittels EU-Standardvertragsklauseln oder sonstigen vertraglichen Garantien (sog. Binding Corporate Rules) können Unternehmen aus Staaten, die kein angemessenes Datenschutzniveau bieten,
durch vertragliche Garantien einen angemessenen Datenschutz gewährleisten.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist eine Verordnung der Europäischen Union, mit der die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die meisten Datenverarbeiter, sowohl private wie öffentliche, EU-weit vereinheitlicht werden.
Der Anbieter schaltet im und ausserhalb des Dienstes keinerlei Werbung an Endbenutzende (Lehrpersonen und Lernende).
Jede Webseite, die persönliche Daten von Nutzenden abgefragt, muss über eine sichere SSL/TLS-Verbindung verfügen. Eine sichere Verbindung ist durch die Bezeichnung https anstelle von http am Anfang einer Website-Domain erkennbar.
Unter Ende-zu-Ende-Verschlüsselung versteht man die Verschlüsselung übertragener Daten über alle Übertragungsstationen hinweg. Nur die Kommunikationspartner können die Nachricht entschlüsseln.
Die Zwei-Faktor-Authentifizierung bezeichnet den Identitätsnachweis einer Nutzerin oder eines Nutzers mittels der Kombination zweier unterschiedlicher und insbesondere unabhängiger Komponenten.
In einem Berechtigungskonzept wird beschrieben, welche Zugriffsregeln für einzelne Nutzende oder Nutzergruppen auf die Daten eines IT-Systems gelten.
Datenverfügbarkeit (Data Availability) ist ein Begriff, um Produkte und Dienste zu beschreiben, die sicherstellen, dass Daten bis zu einem vorgegebenen Leistungsniveau unter allen Umständen verfügbar bleiben. Bei professionellen Systemen ist eine Verfügbarkeiten von 99 Prozent, oder höher, gängig.
Blinde, Sehbehinderte, gehörlose und schwerhörige Menschen, motorisch behinderte Menschen sowie lernbehinderte Menschen.
Der Begriff Assistierende Technologien (AT) ist eine Sammelbezeichnung für technische Hilfsmittel, die Menschen mit Behinderung bei der alltäglichen Lebensführung unterstützen. Ein Beispiel für eine assistierende Technologie ist ein Screen-Reader.
Erfolgte Prüfung (inkl. Zertifizierung) der Anwendung hinsichtlich Barrierefreiheit auf der Grundlage der internationalen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), durch die Schweizer Zertifizierungsstelle Access for all (access-for-all), nach der deutschen Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) oder nach dem Web Accessibility Certificate Austria (WACA).
Alle Nicht-Text-Inhalte haben eine gleichwertige Textalternative, sodass diese in andere Formen geändert werden können (wie z.B. Grossschrift, Braille, Symbole oder leichte Sprache). (WCAG Guidelines 1.1 Text Alternatives)
Für Audio- und Video-Medien (z.B. Podcast, Erklärungsvideo) existieren beschreibende Textabschriften oder die Video-Medien sind mit Audio-Beschreibungen versehen und haben synchrone Untertitel. Live Audio-Medien (z.B. Webcast) haben synchrone Untertitel. (WCAG Guidelines 1.2 Time-based Media)
Inhalte können auf verschiedene Arten angezeigt werden, ohne dass Informationen oder Struktur verloren gehen. Wenn Nutzende die Anwendung auf einem mobilen Gerät oder Tablet betrachten, ist das Ansichtsfenster sowohl im Quer- wie im Hochformat nutzbar. Anweisungenstützen sich nicht allein auf sensorische Eigenschaften wie Form, Farbe, Grösse, visuelle Lage, Orientierung oder Klang – also keine nur optischen oder akustischen Anleitungen wie z.B. «Den grünen Schalter links betätigen». (WCAG Guidelines 1.3 Adaptable)
Nutzenden fällt es leicht, Inhalt zu sehen und zu hören, einschliesslich der Trennung von Vorder- und
Hintergrund. Farbe wird nicht als einziges visuelles Mittel verwendet, um Informationen zu vermitteln.
So besteht z. B. eine Fehlermeldung aus Farbe und Symbol. Der Farbkontrast zwischen Vorder- und Hintergrund ist angemessen (Kontrastverhältnis mind. 4,5:1). Die Schriftgrösse kann ohne Verlust von Inhalt oder Funktionalität verändert werden. Inhalte können auch ohne Informations- oder Funktionsverlust und ohne die Notwendigkeit, in zwei Dimensionen zu scrollen, präsentiert werden. Schaltflächen und Eingaben
haben Hover- und Fokusanzeigen (Mouseover-Effekt). Wenn ein Ton länger als drei Sekunden abgespielt wird, kann dieser gestoppt oder die Lautstärke geändert werden. (WCAG Guidelines 1.4 Distinguishable)
Alle Anwendungsfunktionalitäten und -elemente sind über die Tastatur erreichbar. (WCAG Guidelines 2.1 Keyboard Accessible)
Zeitbasierte Funktionalitäten, wenn nicht absolut entscheidend (z.B. Tests), können abgeschaltet oder angepasst werden. Auch alle sich bewegenden oder sich automatisch aktualisierenden Informationen können beendet, ausgeblendet oder deren Häufigkeit kontrolliert werden. (WCAG Guidelines 2.2 Enough Time)
Inhalte sind so gestaltet, dass sie nicht zu Anfällen führen könnten. So enthält die Anwendung z.B. nichts, was öfter als dreimal innerhalb einer Sekunde blitzt. (WCAG Guidelines 2.3 Seizures and Physical Reactions)
Es bestehen Sprungmarken für Tastatur-Nutzende, mit denen Informationsblöcke übersprungen werden können. Seiten in der Anwendung haben jeweils einen Titel (Title-Tag im Metabereich), der Thema oder Zweck beschreibt. Die Reihenfolge der Links in der Navigation und im Inhalt ist logisch. Link-Texte sind aus sich selbst heraus oder über den Kontext verständlich und auf Formatwechsel wird im Linktext oder im Kontext hingewiesen. Fokusindikatoren sind sichtbar, damit Nutzende wissen, auf welchem Element sie sich gerade befinden. (WCAG Guidelines 2.4 Navigable)
Nutzende sind in der Lage, Eingaben sowohl per Tastatur (Desktop/Notebook) als auch per Touchscreen (mobile Geräte/Tablet) zu bedienen. (WCAG Guidelines 2.5 Input Modalities)
Die Anwendung hat eine richtige Sprachdeklaration. Anderssprachige Textabschnitte sowie einzelne anderssprachige Worte, die miss- oder unverständlich wären, sind mit dem lang-Attribut ausgezeichnet. (WCAG Guidelines 3.1 Readable)
Schaltflächen und Links sind einheitlich gestaltet. Die globale Navigation innerhalb der Anwendung ist gleichbleibend angeordnet und aufgebaut. (WCAG Guidelines 3.2 Predictable)
Beschriftungen oder Hinweise sind gegeben, wenn Benutzereingaben erwartet werden. Fehlermeldungen und Korrekturempfehlungen erscheinen, wenn falsche Benutzereingaben erfolgen. Eingaben, die rechtliche oder finanzielle Folgen haben, müssen vor dem Absenden überprüft, geändert, gelöscht oder bestätigt werden können. (WCAG Guidelines 3.3 Input Assistance)
Inhalte müssen robust genug sein, damit sie zuverlässig von einer Vielzahl von Geräten, Bildschirmgrössen und Browsern einschliesslich assistierender Technologien interpretiert werden können. Die verwendete Markup-Sprache ist standardkonform und fehlerfrei. Statusmeldungen informieren assistierende Technologien (z.B. Screen-Reader) über den Erfolg oder Misserfolg von Aktionen, während Nutzende mit der Anwendung interagieren. (WCAG Guidelines 4.1 Compatible)
Webbasierte Anwendungen können in der Regel mit allen bekannten Browsern auf allen Betriebssystemen genutzt werden.
Bei Responsive Webdesign handelt es sich um ein gestalterisches und technisches Paradigma zur Erstellung von Webseiten, so dass diese auf die Eigenschaften des jeweils verwendeten Endgerätes, insbesondere Smartphones und Tabletcomputer, reagieren können.
On-premise bedeutet, dass eine Anwendung, App oder Lizenz einmal gekauft wird und dann auf dem eigenen Gerät installiert frei zur Verfügung steht.
«Software as a Service» (SaaS) basiert auf der Idee eines Abonnementsmodells. Man mietet sich eine Anwendung und alle Daten befinden sich in der Cloud. Sämtliche Wartungs-, Monitorings- und Backup-Aufgaben liegen beim Dienst-Anbieter.
Als Open Source wird eine Anwendung bezeichnet, deren Quelltext öffentlich eingesehen, geändert und genutzt werden kann.
Als proprietär wird eine Anwendung bezeichnet, die das Recht und die Möglichkeiten der Wieder- und Weiterverwendung sowie Änderung und Anpassung durch Nutzende und Dritte stark einschränkt.
Rollen wie z.B. Administrator, Lehrperson, Schülerin, Schulleiter etc. sind bereits angelegt.
Rollenbasierte Zugriffskontrolle gewährt den Nutzenden Berechtigungen basierend auf der ihnen zugeteilten Rolle.
Die Anwendung ist Partner der Föderation der Identitätsdienste im Bildungsraum Schweiz (Edulog). Die Benutzer können sich mit ihrem Edulog-Pseudonym bei der Anwendung anmelden.
Das Dashboard gibt den System-Administratoren eine Übersicht zu verschiedenste Daten (z.B. Zugriffe, Nutzende, Berechtigungen und Funktionen der Anwendung) und erleichtert damit deren Administration.
Das Aussehen der Benutzeroberfläche (Theme) kann selbstständig angepasst werden. Institutionsspezifische, grafische Oberflächen lassen sich einfügen.
Das Logo der Institution lässt sich auf der Benutzeroberfläche einfügen.
Formulare oder Dokumente, die aus der Anwendung generiert werden (z. B. PDF), lassen sich mit dem Logo der Institution personalisieren.
All-in-one-Systeme lassen sich nicht modular nutzen.
Das System bietet frei wählbare Erweiterungsmodule, Plug-ins etc.
Die Anwendung kann in andere Lösungen integriert bzw. kann mit anderen Lösungen kombiniert werden.
Hier wird die Vertragspartei erwähnt, mit welcher die gegenseitigen Verpflichtungen eingegangen werden.
Ein Subunternehmen erbringt im Auftrag des Anbieters die gesamte oder einen Teil der vom Anbieter gegenüber dessen Auftraggeber geschuldeten Leistung.
Ein Service Level Agreement (SLA) bezeichnet eine Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Dienstleister für wiederkehrende Dienstleistungen.
Die maximale Zeit bis zur ersten Reaktion wird Reaktionszeit genannt. Sie wird vom Anbieter garantiert und meist im Service Level Agreement (SLA) vertraglich festgehalten.
Updates bezeichnen aktualisierte und verbesserte Versionen einer Anwendung.
Upgrades bezeichnen erweiterte, neue Versionen einer Anwendung.
Anfallende einmalige Kosten für Installation und Einrichtung.
Jährlich wiederkehrende Kosten für Lizenzen, Hosting, Betrieb und Wartung
In-App-Käufe sind zusätzliche Inhalte oder Abonnemente, die man in einer Anwendung kaufen kann.
Im Suchfeld können Sie nach einer bestimmten Anwendung suchen. Sollten Sie die gewünschte Anwendung nicht finden, kontaktieren Sie uns bitte.